Der vorliegende Aufsatz behandelt zunächst die richterrechtliche Eingrenzung des Vorbeschäftigungsverbots, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, als Konsequenz des Übermaßverbots, bevor der Blick zur Akzentuierung des Untermaßverbots durch verstärkte Rechtsmissbrauchskontrolle wandert. Desweiteren wird die europarechtliche Dimension der befristeten Arbeitsverhältnisse betrachtet: Das Befristungsrecht ist europarechtlich vorgeprägt durch die Befristungsrichtlinie 1999/70/EG und die in sie inkorporierte Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-03 |
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