Der zweite Teil beschäftigt sich mit den Rechtfertigungslücken im Sozialrecht, die durch analoge Anwendung der §§ 8 bis 10 AGG zu schließen sind. An dem Schutz vor Diskriminierung ist auch der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts und die
Haftung des Mitgliedstaats für legislatives Unrecht zu messen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-02-09 |
Seiten 58 - 66
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