Die Verlagerung von Produktionsbetrieben taugt nicht mehr als Mittel zur Kosteneinsparung: Im zusammenwachsenden Europa können Arbeitnehmer sich auf einen Betriebsübergang berufen und die Weiterbeschäftigung einfordern. Hinzu treten Kosten und Reputationsverlust durch Streiks, die trotz der Viking-Rechtsprechung zulässig sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-03-09 |
Seiten 112 - 118
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