Ein Berufskrankheitenrecht in Europa kann (mindestens) unter zwei Aspekten gesehen werden: Wie werden grenzüberschreitende Sachverhalte abgehandelt und wie entwickelt sich ein europäisches Berufskrankheitenrecht? Während zum ersten Aspekt ein Blick auf die Verordnung 883/04 (und deren Durchführungsverordnung 987/09) zu werfen ist, wird man sich beim zweiten mit der Europäischen Liste der Berufskrankheiten auseinandersetzen müssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-06 |
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