Richtlinie 2000/43/EG
1. Die ffentliche uerung eines Arbeitgebers, er werde keine Arbeitnehmer einer bestimmten ethnischen Herkunft oder Rasse einstellen, begrndet eine unmittelbare Diskriminierung bei der Einstellung im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, da solche uerungen bestimmte Bewerber ernsthaft davon abhalten knnen, ihre Bewerbungen einzureichen, und damit ihren Zugang zum Arbeitsmarkt behindern.
2. ffentliche uerungen, durch die ein Arbeitgeber kundtut, dass er im Rahmen seiner Einstellungspolitik keine Arbeitnehmer einer bestimmten ethnischen Herkunft oder Rasse beschftigen werde, reichen aus, um eine Vermutung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2000/43 fr das Vorliegen einer unmittelbar diskriminierenden Einstellungspolitik zu begrnden. Es obliegt dann diesem Arbeitgeber, zu beweisen, dass keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorgelegen hat. Er kann dies dadurch tun, dass er nachweist, dass die tatschliche Einstellungspraxis des Unternehmens diesen uerungen nicht entspricht. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prfen, ob die gergten Tatsachen glaubhaft sind, und zu beurteilen, ob die Beweise zur Sttzung des Vorbringens des Arbeitgebers, dass er den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt habe, ausreichend sind.
3. Nach Art. 15 der Richtlinie 2000/43 mssen auch dann, wenn es kein identifizierbares Opfer gibt, die Sanktionen, die bei einem Versto gegen die einzelstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie zu verhngen sind, wirksam, verhltnismig und abschreckend sein.
Urteil des EuGH vom 10. 7. 2008 Rs. C-54/07 Centrum voor gelijkheid van kansen en voor racismebestrijding ./. Firma Feryn NV
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Mag. Andrea Potz, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Institut fr sterreichisches und Europisches Arbeits- und Sozialrecht, Wirtschaftsuniversitt Wien, abgedruckt in diesem Heft S. 495 ff.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2008.11.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2008 |
| Veröffentlicht: | 2008-11-10 |
Seiten 513 - 517
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