Richtlinie (EU) 2022/2041
Der Satzteil „einschließlich der in Absatz 2 genannten Aspekte“ in Art. 5 Abs. 1 Satz 5 der Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union, Art. 5 Abs. 2 dieser Richtlinie sowie der Satzteil „sofern die Anwendung dieses Mechanismus nicht zu einer Senkung des gesetzlichen Mindestlohns führt“ in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie werden für nichtig erklärt.
(amtlicher Leitsatz)
EuGH, Urteil vom 11.11.2025, Rs. C-19/23 (Dänemark ./. Parlament) ECLI:EU:C:2025:865 –
Anmerkung von Assoz. Prof. Dr. Andreas Mair, Innsbruck
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-05 |
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