Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den Zugang nicht erwerbstätiger mobiler EU-Bürger zu Sozialleistungen vom Nachweis eines rechtmäßigen Aufenthalts abhängig zu machen. Der EuGH hat dies dem Grunde nach gebilligt. Von einer klaren Rechtslage kann dennoch nicht die Rede sein. Vor diesem Hintergrund überrascht es nur wenig, dass bis dato noch keine politische Einigung zur Neuregelung des Gleichbehandlungsgebots gefunden werden konnte.
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