Im europäischen Arbeitsrecht gewinnen solche Sachverhalte zunehmend an Bedeutung, die sich nicht auf der Ebene des Einzelunternehmens, sondern der der Unternehmensgruppe abspielen. Das gilt für Massenentlassungen ebenso wie für die Europäischen Betriebsräte oder die Societas Europaea. Will der Rechtsanwender diese Sachverhalte meistern, muss er sich des für die Unternehmensgruppe konstitutiven Begriffes der Abhängigkeit genau vergewissern. Der Beitrag unternimmt es, den Begriff des abhängigen Unternehmens im europäischen Arbeitsrecht systematisch zu analysieren.
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