Nachdem im ersten Teil des Beitrages (ZESAR 2014, 421 ff.) die Grundstrukturen des Unionsrechts und des deutschen Rechts sowie der Verwaltungspraxis zum Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige aufgezeigt wurden, wird im zweiten Teil des Beitrages der sektorale Regelungsansatz des Unions- und Nationalgesetzgebers untersucht. Es wird anhand der relevantesten Personengruppen gezeigt, dass sich die Zuwanderungspolitik noch immer dadurch auszeichnet, dass zwischen wirtschaftlich benötigten und nicht benötigten Personen unterschieden wird. Aber auch den ausdrücklich erwünschten Personen wird die Integration in den Arbeitsmarkt schwer gemacht. In der abschließenden Bewertung muss daher zu dem Schluss gekommen werden, dass von einem Paradigmenwechsel hin zu einer Willkommenskultur nicht gesprochen werden kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-03 |
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