Im vorliegenden Aufsatz wird das Verfahren des Widerrufs der A1-Bescheinigung und seine Folgen besprochen. Es hat sich in der polnischen Rechtspraxis herausgestellt, dass bei bestimmten Sachverhalten der Widerruf der A1-Bescheinigung zum Verlust des Sozialversicherungsschutzes des entsandten Arbeitnehmers führen kann. Dies stellt die Wirksamkeit des EU-Rechts zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und damit auch die Wirksamkeit der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Frage. Es soll also gefragt werden, ob nicht eine Lücke in den rechtlichen Regelungen der Entsendebescheinigung besteht und wenn schon, ob sie durch dynamische Auslegung dieser Vorschriften geschlossen werden kann, oder ob hier eine Entscheidung des Gerichthofes oder gar des EU-Gesetzgebers erwünscht oder sogar notwendig ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2023.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-04-04 |
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