Das europäische Sozialhilferecht ist für die praktische Arbeit der Sozialverwaltungen zentral: einerseits muss es den menschenrechtlichen Anforderungen genügen und einen Beitrag zur europäischen Integration leisten und andererseits will es zunehmend innereuropäische Migrationsbewegungen gestalten – namentlich die „Armutswanderung“ unterbinden. Kann beides jedoch gelingen oder treten politische Zielkonflikte zutage, deren rechtliche Überwindung Wertungswidersprüche nach sich ziehen? Der Beitrag geht dieser Frage nach, indem er die europarechtlichen Grundlagen des Menschenrechts auf Fürsorge aufdeckt, die Sozialhilfe in der Europäischen Koordinierung sozialer Sicherheit lokalisiert und schließlich die Rückwirkungen der europäischen Regelungen für das deutsche Sozialhilferecht nachzeichnet. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit Europäisches Sozialhilferecht in sich stimmig ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2025.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-07-03 |
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