Sozialpartnerschaftliche Regelungen wie Tarifverträge und Kollektivverträge stellen für die Entgelthöhe (Einstufung und Vorrückungen) regelmäßig auf das Bestehen von Vordienstzeiten ab. Der gegenständliche Beitrag prüft die vorrangig europarechtlichen Schranken für die Tarifvertragsparteien ausgehend von der Vordienstzeitenanrechnung des neuen Kollektivvertrags für die Sozial- und Gesundheitsberufe. Thema ist dabei vor allem die Differenzierung zwischen facheinschlägigen und nichtfacheinschlägigen Vordienstzeiten und die Frage, auf welche Art und Weise die Sozialpartner Teilzeitbeschäftigungen dabei mit zu berücksichtigen haben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-01-10 |
Seiten 5 - 12
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: