Vorschriften über die sozialrechtliche Entsendungen tragen einem Eingliederungsprinzip Rechnung: Sie halten ein Sozialrechtsstatut aufrecht, wenn nur vorübergehend im Ausland gearbeitet wird und eine Einbindung in die heimatliche Rechtsordnung bestehen bleibt. Im Einzelnen wird dieses Prinzip auf verschiedenen Regelungsebenen unterschiedlich ausbuchstabiert. Zugleich müssen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten rechtsordnungsübergreifend faire Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden. Das führt, wie die jüngste Rechtsprechung des EuGH zeigt, insbesondere bei der Leiharbeit zu besonderen Herausforderungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-05 |
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