Seit Juni 2008 ist die sog. EU-Mediationsrichtlinie in Kraft. Sie beinhaltet Rahmenregelungen zur Förderung der Mediation bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechts einschließlich des Arbeitsrechts. Die Mitgliedstaaten sind gehalten, die Richtlinie bis zum 20. Mai 2011 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland weist alles auf eine deutlich über den Anwendungsbereich der Richtlinie hinausgehende Umsetzung hin. Auswirkungen werden sich deshalb beispielsweise auch auf nicht-grenzüberschreitende Streitigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowie auf sozialrechtliche Streitigkeiten ergeben. Die Zeit für ein deutsches Mediationsgesetz drängt allerdings, die Diskussion über die Umsetzung ist in vollem Gang. Im Folgenden wird der grundsätzliche Inhalt der EU-Mediationsrichtlinie aufgezeigt und mit Hinweisen zur Umsetzung versehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-10 |
Seiten 445 - 454
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