Die Rechtsprechung des Siebten Senats des BAG zu wiederholten Befristungen bei ständigem Vertretungsbedarf ist häufig als zu großzügig kritisiert worden. Vom EuGH wurde sie jetzt unionsrechtlich bestätigt, der damit für eine gewisse Rechtssicherheit gesorgt hat. Gleichzeitig ergeben sich aus der jüngsten Entscheidung aus Luxemburg aber auch neue Rechtsprobleme, weil sie die Zulässigkeit von Kettenbefristungen keineswegs unter allen Umständen billigt.
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