Über die Vereinbarkeit des deutschen Sozialrechts mit der EU-Wettbewerbsordnung wird in unterschiedlichsten Konstellationen seit über einem Vierteljahrhundert gestritten. Bei der Diskussion um die Anwendbarkeit des UWG auf das Handeln von Krankenkassen und Leistungserbringern wurde erst in jüngster Zeit auch das EU-Lauterkeitsrecht zur Arena. Der nachfolgende Kurzbeitrag zeigt für das Vertragsarztrecht auf, dass Defizite der Umsetzung der UGP-Richtlinie nicht nur in Bezug auf den „Wettbewerb“ der Krankenkassen, sondern auch in Bezug auf den „Wettbewerb“ der Leistungserbringer um GKV-Versicherte bestehen. Kritisch zu überprüfen ist in diesem Zusammenhang auch die Reichweite der Entscheidungsgründe des 6. Senats des Bundessozialgerichts im Urteil vom 15.3.2017 – B 6 KA 35/16 R –, wonach das UWG auf den Vorwurf unlauteren Wettbewerbshandelns eines vertragsärztlichen Mitbewerbers nicht anwendbar sein soll.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2018.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-04 |
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