Das deutsche Grundsicherungsrecht sieht sowohl im SGB II als auch im SGB XII einen Anspruchsausschluss für Ausländer vor, deren Aufenthaltszweck sich allein aus der Arbeitsuche ergibt (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II und § 23 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SGB XII). Im Anschluss an den Artikel über die europarechtlichen Grenzen bei der Ausgestaltung von Sozialleistungsansprüchen für ausländische Staatsangehörige von Johannes Greiser in ZESAR 2014, 18 ff. und meines Artikels über die entsprechenden völkerrechtlichen Vorgaben in ZESAR 2014, 217 ff. widmet sich diese Abhandlung abschließend den Spielräumen des Gesetzgebers nach nationalem Verfassungsrecht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-03 |
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