Seit langem ist umstritten, ob gesetzliche Urlaubsansprüche auch für Zeiten eines Ruhens des Arbeitsverhältnisses entstehen bzw. für solche Zeiten gekürzt werden können. Hierzu hat das BAG Position bezogen ausgehend vom Dogma, der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz setze nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses voraus; demgegenüber nimmt der EuGH für den unionsrechtlichen Urlaubsanspruch jetzt eine situationsbezogene Differenzierung danach vor, ob der jeweilige Ruhenstatbestand vergleichbar sei mit der Situation des arbeitsunfähigen, ordnungsgemäß krankgeschriebenen Arbeitnehmers. Das weist auch für das nationale Urlaubsrecht den Weg zu sachgerechten Lösungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-03 |
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