Seit langem ist umstritten, ob gesetzliche Urlaubsansprüche auch für Zeiten eines Ruhens des Arbeitsverhältnisses entstehen bzw. für solche Zeiten gekürzt werden können. Hierzu hat das BAG Position bezogen ausgehend vom Dogma, der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz setze nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses voraus; demgegenüber nimmt der EuGH für den unionsrechtlichen Urlaubsanspruch jetzt eine situationsbezogene Differenzierung danach vor, ob der jeweilige Ruhenstatbestand vergleichbar sei mit der Situation des arbeitsunfähigen, ordnungsgemäß krankgeschriebenen Arbeitnehmers. Das weist auch für das nationale Urlaubsrecht den Weg zu sachgerechten Lösungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.