Der EuGH hat das Ende der geschlechterspezifischen Tarifierung im Versicherungsrecht eingeläutet. Vor dem Hintergrund einer kritischen Analyse der Entscheidungsgründe sowie einer Darstellung der Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Rechtslage in Deutschland nimmt der vorliegende Beitrag insbesondere die Konsequenzen für so genannte Altverträge in den Blick.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2011.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-07-04 |
Seiten 257 - 264
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