Vergütungsregelungen können Anreize schaffen, auf den unionsrechtlich gewährleisteten Urlaubsanspruch zu verzichten. Dies wirft die Frage auf, inwieweit dies zur Unionsrechtswidrigkeit der entsprechenden Rechtsgrundlage führt. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst die zentralen Entscheidungen des EuGH dargestellt. Sodann werden Leitlinien für die Auslegung des Unionsrechts entwickelt, die insbesondere die Erholungsfunktion des Urlaubsanspruchs und die monetären Interessen der Arbeitnehmer in den Blick nehmen und ins Verhältnis zueinander setzen.
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