Der nachstehende Beitrag skizziert die Gegenposition zu der vom EuGH und Giesen in der Rs. Kattner vertretenen Auffassung, wonach die Pflichtmitgliedschaft von Unternehmen bei Berufsgenossenschaften eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstelle. Gleichzeitig wird der vom EuGH eingeschlagene Weg nachgezeichnet, die Pflichtmitgliedschaft auf der Rechtfertigungsebene europarechtskonform zu begründen.
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