Rentenbiographien umfassen naturgemäß lange Zeiträume. Für ältere Geburtsjahrgänge können deshalb auch Zeiten während des Deutschen Reiches rentenrechtlich bedeutsam werden. Doch ist die Rechtslage gerade für EU-Ausländer ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bislang ungünstig gewesen. Abhilfe hat jüngst der EuGH geschafft und klargestellt: Aufgrund des koordinierenden Sozialrechts der EU sind so genannte Reichsgebietsbeitragszeiten für Unionsbürger zu ihren Gunsten umfassend zu berücksichtigen.
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