Rentenbiographien umfassen naturgemäß lange Zeiträume. Für ältere Geburtsjahrgänge können deshalb auch Zeiten während des Deutschen Reiches rentenrechtlich bedeutsam werden. Doch ist die Rechtslage gerade für EU-Ausländer ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bislang ungünstig gewesen. Abhilfe hat jüngst der EuGH geschafft und klargestellt: Aufgrund des koordinierenden Sozialrechts der EU sind so genannte Reichsgebietsbeitragszeiten für Unionsbürger zu ihren Gunsten umfassend zu berücksichtigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2011.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-01 |
Seiten 117 - 124
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