Die EU-Kommission möchte die Rechtssetzung auf EU-Ebene verbessern. Zu diesem Zweck hat sie ein Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtssetzung aufgelegt (KOM 2014 368 endg. vom 18.6.2014). In diesem Zusammenhang plant die EU-Kommission unter anderem eine Revision der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und hat im Mai 2015 einen Richtlinienvorschlag für 2016 angekündigt. Zu diesem Thema haben die Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft am 14. Juli 2015 in Brüssel einen Parlamentarischen Abend veranstaltet, auf dem ich die folgenden Überlegungen vorgetragen habe.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2015.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-06 |
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