Bei der Arbeit von internationalen Institutionen, Organisationen sowie in Beratungs- und Politikgremien existiert in der Regel kein scharf getrenntes und monopolisiertes Ressortprinzip zwischen den verschiedenen Völkerrechtssubjekten. Vielmehr besetzen globale und kontinentale europäische Organisationen im Rahmen eines eher konkurrierenden Wettbewerbs üblicherweise häufig dieselben Themen und Arbeitsbereiche. Allenfalls innerhalb großer Organisationen finden sich eine Aufspaltung in Sachgebietszuständigkeiten und die Durchführung differenzierter Rechtsetzung und damit verbunden auch eine notwendige thematische Abgrenzung.
Aktuelle Themenstellungen und Vereinbarungen zu transnationalen Entwicklungszielen und Folgerungen werden daher nicht selten von mehreren Organisationen zeitgleich aufgegriffen und meist nur mit geringen Abweichungen redundant publiziert und in der Regel – sofern kompetenzrechtlich zulässig – auch vertragsvölkerrechtlich fixiert.
Auch wenn diese thematischen Konkordanzen und Redundanzen in der politischen Alltagspraxis meist vorbehalts- und kritikfrei und damit weitgehend unbeachtet bleiben, soll an dieser Stelle − anhand von konkreten Beispielen aus der Arbeits- und Sozialpolitik − einmal untersucht werden, inwieweit durch diese Doppelungen tatsächlich völkerrechtliche Politikmächtigkeit verstärkt und Synergien hergestellt werden könn(t)en, oder ob hierbei eher nur unnötige Parallelstrukturen aufgebaut und gefördert werden, um etwa in den Konkurrenzen der Organisationen an Bedeutung, Renommee und Einfluss zu gewinnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2019.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-04 |
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