Der vorliegende Aufsatz geht der Frage nach, was Art. 5 VO (EG) Nr. 883/2004 besagt, welche rechtspraktischen Wirkungen die Bestimmung entfaltet, wie sich das allgemeine Prinzip der Tatbestandsgleichstellung zu anderen Prinzipien zwischenstaatlicher Sozialrechtskoordination verhält und was daraus schließlich für Reichweite, Begründung und Rechtfertigung des allgemeinen Grundsatzes der Tatbestandsgleichstellung folgt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2018.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-04 |
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