In der bekannten Rs. Albany hat der EuGH Tarifverträge für Arbeitnehmer aus dem Anwendungsbereich des EU-Wettbewerbsrechts herausgehalten. In einem niederländischen Rechtsstreit, der einen Tarifvertrag für Selbstständige betraf, betonte der Gerichtshof den Charakter der den Tarifvertrag gleichzeitig für Arbeitnehmer schließenden Gewerkschaft als Unternehmervereinigung i. S. des Art. 101 AEUV und deshalb die grundsätzliche Geltung des EU-Wettbewerbsrechts, wenn es sich bei den betroffenen Personen nicht um Scheinselbstständige gehandelt haben sollte. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Entscheidung (C-413/13, abgedruckt in diesem Heft S. 340 ff.) auseinander.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-04 |
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