Das Gesetz über die Kollektivverhandlung (GKV) ist neben dem Arbeitsgesetzbuch die wichtigste arbeitsrechtliche Bestimmung im tschechischen Recht. Es regelt das Verfahren zum Abschluss von Kollektivverträgen (Tarifverträgen), deren Gültigkeit und Wirksamkeit, insbesondere die Bindungswirkung sowie das weitere Prozedere, sofern die Kollektivverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgebern scheitern. Anders als im deutschen Arbeitsrecht, beinhaltet das tschechische Tarifvertragsgesetz auch Regelungen zum Arbeitskampfrecht (Streik und Aussperrung).
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