Wenn Grenzgänger/innen, die in der Schweiz gearbeitet haben und in Deutschland leben, arbeitsunfähig werden und Leistungen schweizerischer Sozial- oder Privatversicherungen beziehen, stellt sich die Frage, wie diese Leistungen nach deutschem Steuerrecht zu qualifizieren sind. Durch das Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU und ihren Mitgliedstaaten sind solche Fragen auch im Lichte der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu behandeln. Zu prüfen ist insbesondere, ob keine Diskriminierung der Grenzgänger/innen bei steuerlichen Vergünstigungen vorliegt.
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