1. Der Rechtsstreit wird ausgesetzt.
2. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Artikel 234 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
a) Handelt es sich bei der beklagten Maschinenbauund Metall-Berufsgenossenschaft um ein Unternehmen im Sinne des Art. 85 und 86 EG?
b) Verstößt die Pflichtmitgliedschaft der Klägerin bei der Beklagten gegen gemeinschaftsrechtliche Vorschriften?
Beschluss des LSG Sachsen vom 24. 7. 2007 – L 6 U 2/06 –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Maximilian Fuchs, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-10-10 |
Seiten 434 - 443
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.