Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Fassung, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1386/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2001, steht dem entgegen, dass ein Mitgliedstaat sich weigert, bei der Gewährung einer Familienleistung wie des österreichischen Kinderbetreuungsgeldes die Bezugszeiten einer vergleichbaren Leistung in einem anderen Mitgliedstaat genauso zu berücksichtigen, als wären sie in seinem Hoheitsgebiet zurückgelegt worden.
Urteil des EuGH vom 2. 2. 2008, Rs. C-507/06 Malina Klöppel ./. Tiroler Gebietskrankenkasse –
Anmerkung von Mag. Michael Raab, Linz
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2008.11.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-10 |
Seiten 518 - 524
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