Richtlinie 2001/23/EG
Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass er auf einen Fall anwendbar ist, in dem ein Konkursverfahren im Anschluss an ein gerichtliches Reorganisationsverfahren durchgeführt wird, in dessen Verlauf eine Vereinbarung über den teilweisen Übergang des betreffenden Unternehmens ausgearbeitet, aber vom zuständigen Gericht nicht genehmigt wurde, die dann nach der Eröffnung des Konkursverfahrens umgesetzt wird, sofern das durchgeführte Konkurs- oder entsprechende Verfahren tatsächlich zum Zweck der Auflösung des Vermögens des Veräußerers eröffnet wird, sofern es unter der Aufsicht einer zuständigen öffentlichen Stelle steht und sofern der Rückgriff auf dieses Verfahren nicht als missbräuchlich eingestuft werden kann.
(amtliche Leitsätze)
EuGH, Urteil vom 3.4.2025, Rs. C-431/23 (WIBRA BELGIË SRL), ECLI:EU:C:2025:232 –
Anmerkung von Dr. Marius Brockfeld, Düsseldorf
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2025.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-09-03 |
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