RL 79/7/EWG
Die Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit findet keine Anwendung auf eine nationale Regelung, die für Frauen, die mindestens zwei leibliche oder adoptierte Kinder hatten, bei Eintritt in den Ruhestand im gesetzlich vorgesehenen Alter oder bei Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand aus bestimmten gesetzlich vorgesehenen Gründen, nicht aber bei freiwilligem vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand, eine Rentenzulage wegen Mutterschaft vorsieht.
Urteil des EuGH vom 12.5.2021, Rs. C-130/20 (YJ . /. Instituto Nacional de la Seguridad Social) (INSS)) – ECLI:EU:C:2021:381 –
Anmerkung von Dr. Ranjana Andrea Achleitner, Linz
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-01 |
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