RL 2010/18/EU
Die Richtlinie 2010/18/EU des Rates vom 8. März 2010 zur Durchführung der von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB geschlossenen überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 96/34/EG ist dahin auszulegen, dass sie auf eine nationale Regelung nicht anwendbar ist, die wie die im Ausgangsverfahren fragliche das Recht eines Arbeitnehmers vorsieht, zum Zweck der Ausübung der unmittelbaren Sorge für Kinder oder Familienangehörige, für die er verantwortlich ist, seine Regelarbeitszeit mit entsprechender Verringerung seines Arbeitsentgelts zu verkürzen, ohne dass er, wenn er normalerweise im Rahmen eines Wechselschichtmodells arbeitet, Anspruch auf feste Arbeitszeiten unter Beibehaltung seiner Regelarbeitszeit hat.
Urteil des EuGH v. 18.9.2019, Rs. C-366/18 (José Manuel Ortiz Mesonero . /. UTE Luz Madrid Centro), ECLI:EU:C:2019:757 –
Anmerkung von Dr. Johanna Wenckebach, Frankfurt/Main
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-04 |
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