Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; RL 2000/78/EG
Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die eine Zusatzsteuer auf Renteneinkünfte vorsieht, nicht in den materiellen Geltungsbereich dieser Richtlinie und folglich auch nicht in den von Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union fällt.
Urteil des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-122/15 (C) – Anmerkung von Prof. Dr. Gustav Wachter, Innsbruck
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2017.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-05-04 |
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