Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seiner Entscheidung vom 30. Januar 2013 (Az. B 4 AS 54/12 R) keine Klärung der intensiv diskutierten Frage herbeigeführt, ob und inwieweit die Leistungsausschlüsse des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II für Ausländer mit dem Europarecht vereinbar sind. Der Beitrag untersucht die angesichts wachsender Armutsmigration innerhalb Europas zunehmend bedeutsame Thematik und gelangt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich eines Ausschlusses von Arbeitslosengeld II (ALG II) der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II bereits mit Art. 18 AEUV weitgehend unvereinbar ist und beide Leistungsausschlüsse dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 4 VO (EG) 883/2004 widersprechen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-06 |
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