Die Eindämmung grenzenloser Binnenmigration von geflüchteten Menschen innerhalb Europas hat mit der Flüchtlingswelle Eingang in das nationale Sozialleistungsrecht gefunden. Die schärfste Maßnahme des kompletten Ausschlusses von deutschen Sozialleistungen trifft neuerdings jene Menschen, denen der internationale Schutzstatus nach dem gemeinsamen europäischen Asylregime andernorts zuerkannt wurde. Dadurch soll eine Gleichstellung mit Unionsbürgern nachvollzogen werden, die im Fall eines fehlenden materiellen Freizügigkeitsrechts oder eines Aufenthaltsrechts ebenfalls von Sozialleistungen gesetzlich ausgeschlossen sind und die lediglich Überbrückungsleistungen nebst Reisebeihilfe erhalten. Diese Regelung und weitere leistungsrechtliche Einschränkungen aus dem Migrations-Gesetzespaket vom Sommer 2019 werfen europa- und verfassungsrechtliche Fragen auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-04 |
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