Grenzüberschreitende Telearbeit sollte die Bekämpfung der Covid 19-Pandemie erleichtern. Sie war daher während der Pandemie weit verbreitet. Die Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheit (Art. 71 VO (EG) Nr. 883/2004) befasste sich mehrfach und unterschiedlich mit den Folgen grenzüberschreitender Telearbeit für das anwendbare Sozialrecht und erließ dazu mehrere, unterschiedliche Beschlüsse. Mit Wirkung ab 1.7.2023 sollen dafür neue Grundsätze gelten. Der Aufsatz setzt sich mit der Problematik auseinander und fragt, ob die diskutierten Regeln über grenzüberschreitende Telearbeit auf die Pandemiebekämpfung zu beschränken sind. Denn jene wirft Grundfragen des Koordinierungsrechts auf. Die zu Telearbeit führende technologische Entwicklung der Arbeit lassen Deutung und Bedeutung der Grundbegriffe Beschäftigung und Beschäftigungsort im Rahmen des Europäischen koordinierenden Sozialrechts zweifelhaft werden. Des Weiteren sind das Wirken der Verwaltungskommission im Rahmen des Europäischen koordinierenden Sozialrechts, dessen Grundregeln zur Bestimmung des anwendbaren Sozialrechts, die Funktion von Ausnahmevereinbarungen (Art. 16 VO (EG) Nr. 883/2004) und der Grundsatz der Gleichbehandlung von Tele- und stationärer Arbeit zu erörtern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2023.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: