Der Aufsatz geht der rechtspolitisch umstrittenen und die Rechtsprechung vielfältig beschäftigenden Frage nach, ob EU-Bürgern ein ungehindertes Zugangsrecht auf deutsche Grundsicherungsleistungen zustehe. Die Frage ist differenziert geregelt. In § 7 SGB II orientierte sich der Gesetzgeber an Art. 24 Abs. 2 der Unionsbürgerrichtlinie. Der Beitrag klärt die Frage auf Grund der VO (EG) 883/04 und zeigt, dass § 7 SGB II deren Anforderungen nicht genügt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-08-30 |
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