Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; Art. 157 AEUV
Art. 1 Buchst. u Ziff. i und Art. 4 Abs. 1 Buchst. h der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, geändert und aktualisiert durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/98 des Rates vom 29. Juni 1998 geänderten Fassung, sind dahin auszulegen, dass eine Ausgleichszahlung für Elternurlaub wie die durch die luxemburgischen Rechtsvorschriften eingeführte eine Familienleistung im Sinne dieser Verordnung darstellt.
Urteil des EuGH vom 19. 9. 2013, verbundene Rechtssachen C-216/12 Caisse nationale des prestations familiales ./. Fjola Hliddal und C-217/12 Pierre-Louis Bornand
Anmerkung von Prof. Dr. Bettina Kahil-Wolff, Lausanne
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.08.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-04 |
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