Das Arbeitskampfrecht galt bislang als ein weitgehend weißes Feld im europäischen Arbeitsrecht. Dies beginnt sich zu ändern, und gerade der EuGH tritt einmal mehr als Motor der Entwicklung in Erscheinung. Das von ihm vertretene Grundrecht auf Durchführung einer kollektiven Maßnahme hebt die Diskussion auf eine neue Stufe.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2008.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-11 |
Seiten 333 - 339
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