In Nachzeichnung der unionsrechtlichen Vorgaben scheint die traditionelle Unterscheidung des deutschen Befristungsrechts zwischen Sachgrundbefristung und sachgrundloser Befristung zunehmend relativiert. Der Beitrag zeigt zunächst die unterschiedliche Entstehungsgeschichte und identische Zielsetzung beider Schutzkonzepte auf. Im Anschluss wird die jüngste Annäherungstendenz dargestellt, bevor methodenkritisch das Verhältnis von Sachgrund und Rechtsmissbrauch analysiert wird. Abschließend soll herausgearbeitet werden, was den Zentralbegriff des Missbrauchs von Befristungsmöglichkeiten inhaltlich ausmacht, insbesondere mit Blick auf die Länge bzw. Kürze der Befristungsdauer.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-08-05 |
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