Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie „über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union“ vorgelegt. Der Vorschlag zielt auf eine Überarbeitung der Nachweisrichtlinie. Er sieht aber auch neue, über die Information der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers hinausgehende Arbeitgeberpflichten vor. Der Beitrag stellt die beabsichtigte Überarbeitung der bereits bestehenden Richtlinienpflicht aber auch den Mehrgehalt der Arbeitsbedingungen vor. Der Gliederung des Vorschlags folgend, sind dabei zunächst die Veränderungen bei den Unterrichtungspflichten Gegenstand, bevor die neuen Mindestanforderungen thematisiert werden. Anschließend werden Querschnittsvorschriften angesprochen: Der unionsweite einheitliche Arbeitnehmerbegriff, wie er zusammen mit der Einschränkung von Ausnahmemöglichkeiten der Arbeitsbedingungenrichtlinie eine weite Anwendung sichern soll, sowie die verbesserte Sanktionierung durch Entschädigungspflichten und Vermutungswirkungen. Abschließend wird ein Ausblick auf Auswirkungen und Bedeutung der Maßnahme versucht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2018.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-04 |
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