Wie ist es um die Krankenversicherungsleistungen bestellt, wenn ein Mitglied einer deutschen Krankenkasse seinen Wohnsitz ins EU-Ausland verlegt und seine Mitgliedschaft weiterhin bestehen bleibt? Bleibt ihm das bekanntermaßen hohe Niveau deutscher Gesundheitsleistungen auch im EU-Ausland erhalten? Oder muss er sich mit einem unter Umständen geringerem Leistungsniveau seines neuen Wohnstaates zufrieden geben? Wie unterscheidet sich sein Versicherungsschutz von dem eines Versicherten, der sich vorübergehend im EU-Ausland aufhält? Diesen Fragen geht der Autor im folgenden Beitrag nach.
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