Der französische Verfassungsrat hat 2023 drei Entscheidungen zur Reform des Rentenrechts erlassen. Die Würdigung dieser Entscheidungen verschafft einen Einblick in zahlreiche Besonderheiten des französischen Gesetzgebungsverfahrens. Ein Verfahren hatte die 2023 beschlossene Rentenreform zum Gegenstand. Dessen Kernpunkt in der öffentlichen Debatte war insbesondere das Renteneintrittsalter. Dieses liegt in Frankreich bei derzeit 62 Jahren und soll nach der Reform bis 2030 auf 64 Jahren heraufgesetzt werden. Daneben besteht heute für Beschäftigte in besonderen Situationen ein Eintrittsalter von 60 Jahren. Dieses soll nach der Rentenreform in den meisten Fällen auf 62 erhöht werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2024.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-07-03 |
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