Mit zwei Entscheidungen vom 14.3.2017 hat der EuGH erstmals zu Kopftuchverboten am Arbeitsplatz Stellung genommen. Die vielschichtige Gemengelage um das Kopftuch ist damit endgültig im europäischen Recht angekommen. Der Beitrag hinterfragt den vom EuGH gezeichneten Rechtsrahmen und beleuchtet, welche Folgewirkungen sich für das nationale Arbeitsrecht ergeben.
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