Bei grenzüberschreitenden Entsendungen von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union sind sowohl arbeits- als auch sozialrechtliche Regelungen zu beachten. Der Entsendebegriff in den europarechtlichen Regelungen des Arbeitsrechts ist nicht deckungsgleich mit dem Entsendebegriff des europäischen Sozialrechts. In dem Beitrag werden die Grundlagen für die unterschiedlichen Entsendebegriffe im europäischen Sozialrecht und dem europäischen Arbeitsrecht dargestellt. Anschließend werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Begriffe und Verfahren zwischen beiden Rechtsgebieten aufgezeigt. Hierbei werden auch Neuerungen durch die VO (EG) Nr. 883/04, die Richtlinie 2014/67/EU vom 15.5.2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern und das Mindestlohngesetz vom 11.8.2014 aufgegriffen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2015.07.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-07-07 |
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