Am 17. 9. 2010 verabschiedete das spanische Parlament das Gesetz 35/2010, welches einen Tag später im BOE (Boletín Oficial del Estado“ – offizielles Amtsblatt der spanischen Verwaltung) veröffentlicht wurde und am 19. 9. 2010 in Kraft trat. Zusammen mit dem Könglichen Gesetztesdekret vom 16. 6. 2010, in Kraft getreten am 18. 6. 2010, bildet es die Arbeitsmarktreform in Spanien. Der vorliegende Artikel befasst sich mit den wichtigsten Neuregelungen, die aufgrund dieser Reform in Spanien eingeführt wurden und vergleicht diese in Grundzügen mit der deutschen Rechtslage.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2011.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-04 |
Seiten 217 - 221
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