Der Bezug von Sozialleistungen durch Migrantinnen und Migranten ist nicht nur medial ein Thema, das in den letzten Monaten viel Aufmerksamkeit erregt hat. Auch in der Rechtswissenschaft wirft die Frage, unter welchen Bedingungen Migranten Zugang zu sozialen Leistungen haben, immer wieder Probleme auf. Der Zugang zu Gesundheitsversorgung gehört wegen der besonderen Vulnerabilität bei Krankheit zu den bedeutendsten sozialen Teilhaberechten. Der Beitrag arbeitet heraus, dass in diesem Bereich vor allem zwei Personengruppen rechtlichen Hindernissen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung ausgesetzt sind: Menschen ohne Aufenthaltsstatus sowie nicht-erwerbstätige Unionsbürger. Die rechtlichen Regelungen hinsichtlich der Gesundheitsversorgung beider Personengruppen sind von zahlreichen Rechtsunsicherheiten geprägt. Im Bereich des Unionsrechts lassen sich diese vielfach durch eine konsequent kollisionsrechtliche Auslegung lösen. In Bezug auf Menschen ohne Aufenthaltsstatus erscheint eine klarere Gesetzgebung vorzugswürdig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-07-03 |
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