Der nachfolgend abgedruckte Aufsatz behandelt das Kollisionsrecht in der Rom-I-VO und in der VO 883/2004/EG und versucht, es einer praxisrelevanten Lösung zuzuführen. Notwendig ist eine solche Abgrenzung deshalb, weil der Anknüpfungsgegenstand in beiden Regelungen nicht zwingend identisch ist und damit von der Wahl der anzuwendenden Kollisionsregelungen das anzuwendende materielle Recht abhängig ist. Hier gilt es, eine eindeutige und praxistaugliche Lösung zu finden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2015.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-04 |
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