Das Unionsrecht hält für die grenzüberschreitende Patientenmobilität besondere Regelungen bereit. Für die Konstellation einer Reise von Patienten in einen anderen Mitgliedstaat zu dem Zweck, in diesem medizinische Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, findet sich zunächst in den Bestimmungen der europäischen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit eine Pflicht zur Einholung einer vorherigen Genehmigung. Daneben sind in der neu erlassenen Patientenrechte-Richtlinie Regelungen zu mitgliedstaatlichen Vorabgenehmigungspflichten enthalten. Auch der Europäische Gerichtshof hat sich in verschiedenen Entscheidungen mit der Frage der Vereinbarkeit solcher Genehmigungserfordernisse im Recht der Mitgliedstaaten mit dem europäischen Recht befasst. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick zu diesen verschiedenen Strängen des europäischen Rechts bieten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-06 |
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